Glassignalisationen nach SIA Norm 500 und Splitterschutzfolien von Folco Schweiz AG
Sind Sie schon einmal in eine geschlossene Glastüre gelaufen? Nein? Glück gehabt! Im besten Fall hat man anschliessend nur eine Beule am Kopf. Damit solche Unfälle künftig nicht mehr passieren, müssen durchsichtige Türen und Wände für Öffentliche Bauten nach Norm SIA 500 Ziff. 3.4.7 geschützt werden. Die BFU empfiehlt deshalb, Glastüren und raumhohe Glasfronten innerhalb des Gebäudes auf Augenhöhe zu markieren.
Wände und Türen aus durchsichtigem Material müssen auf ihrer ganzen Länge eine nicht transparente Markierung im Bereich zwischen 1.40m und 1.60m und 0.90m und 1.10m über Boden aufweisen.
Mindestens 50 % dieses Bereichs.
Verletzungsgefahren bei Glasbruch effektiv minimieren mit den Folco Splitterschutzfolien. Sie halten das Glas bei einem Bruch zusammen, Glassplitter werden durch die flexible Folie gebunden.
Diese Splitterschutzfunktion ist EN 12600 geprüft, was vielen Unfallverhütungsvorschriften entspricht. Besonders Verglasungen im unmittelbaren Umfeld von spielenden Kindern, sollten bei Beschädigung nicht in tausend Einzelteile zerfallen.
Splitterschutzfolien von Folco Schweiz AG bieten einen wirksamen Schutz gegen Schnittverletzungen durch Splitterabgang